Unna, 3. Febr. Im Anzeigenteil der gestrigen Zeitung wird eine Bekanntmachung des kommandierenden Generals veröffentlicht, wonach sich alle in staatlichen und privaten Kriegslieferungsbetrieben beschäftigten männlichen und weiblichen Personen, soweit sie nicht in den letzten vier Jahren mit Erfolg geimpft sind, einer Schutzpocken-Impfung zu unterziehen haben. Die entsprechenden Anordnungen werden demnächst von den örtlichen Polizeibehörden erlassen… 03.02.1917: Ankündigung von verpflichtender Pockenimpfung in Kriegswirtschaft weiterlesen