Ablieferung von Haushaltsmetall.
Hellweger Anzeiger Nr. 63, Unna, Mittwoch, 15. März 1916, S. 4.
Unter Hinweis auf die Ausführungsanweisung zur Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos VII. Armeekorps vom 4. Dezember 1915 betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung vom M. 325/7. 15. K. R. A. bzw. M. 325 c/7, 15. K. R. A. beschlagnahmten Gegenstände vom 16. November 1915 wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Ablieferung der übereigneten Gegenstände bis spätestens 31. März ds. Jhs. beendet sein muß.
Die Annahme des bisher noch nicht abgelieferten, der Enteignung unterliegenden Haushaltsmetalles erfolgt am Mittwoch den 29. und Donnerstag den 30. März d. Js., vormittags von 8-12 und nachmittags von 2-6 Uhr im alten Rathause.
Wer die übereigneten Gegenstände an diesen letzten Annahmetagen nicht abliefert, macht sich strafbar, außerdem erfolgt die zwangsweise Abholung.
Die zwangsweise Einziehung erfolgt als Vollstreckungsmaßregel.
Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind von dem Betroffenen zu ersetzen und werden im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die an den ersten Tagen irrtümlich als Kaffeekessel zurückgewiesenen Wasserkessel an den vorbezeichneten Annahmetagen nunmehr abzugeben sind.
Unna, den 13. März 1916.
Der Magistrat:
Pfeiffer.
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Leonard Dorn (4. August 2025). 15.03.1916: Letzter Aufruf der Stadtverwaltung zur Abgabe von Haushaltsmetall. Hellweg-Armageddon. Abgerufen am 9. Mai 2026 von https://unna1914.hypotheses.org/8433
