Stadtverordneten-Sitzung.
Hellweger Anzeiger Nr. 278, Unna, Mittwoch, 27. November 1918, S. 2-3.
Unna, den 26. Nov.
Die heutige Sitzung der Stadtverordneten war von 15 Stadtverordneten besucht. Außer dem Bürgermeister Dr. Wiesner nahmen an der Sitzung teil die Stadträte Bremme, Roggel und Altfeld.
Vor Eintritt in die Tagesordnung nahm Herr Stadtverordnetenvorsteher, Justizrat Eylardi Gelegenheit zu folgenden Ausführungen:
Meine sehr geehrten Herren! Das erste Wort, welches in der heutigen Versammlung an dieser Stelle gesprochen wird, ist ein treudeutscher Willkommengruß, welchen das Vaterland seinen heimkehrenden Söhnen und insbesondere auch die Stadt Unna ihren zurückkehrenden Soldaten entbietet. Der tragische Ausgang des Krieges vermag das Heldentum dieser tapferen Schar auch nicht um eines Haaresbreite zu mindern.
Erhobenen Hauptes kehren sie in ihre Heimat zurück; Schild und Schwert sind ohne Makel, und ihre Fahnen, welche vier Jahre lang einen feindlichen Uebermacht trotzend in halb Europa hoch in Ehren geflattert haben, schmückt ein Lorbeer, welcher unverwelklich sein wird, für alle Zeiten. Das Gefühl innigster Liebe und aufrichtigen Dankes übermannt uns bei ihrer Rückkehr, und das Wiedersehen preßt eine heiße Träne deutscher Brüderlichkeit in unsere zuckende Wimper! – Darum errichtet Ehrenpforten! Eine Majestät todesmutiger Tapferkeit und Ritterlichkeit hält ihren Einzug, welche ihresgleichen sucht.
Sorgt aber auch, daß die Heimat ihrer würdig ist; verwaltet die Angelegenheiten des Vaterlandes in dieser stürmischen Zeit so, daß ihr der tapferen Schar grad und treu ins Auge schauen könnt. Sorgt, daß sie nicht sagen: Haben wir deshalb 4 Jahre lang den schützenden Ring um Euch gezogen? Haben wir deshalb geblutet und brüderlich Schulter an Schulter gekämpft, daß ihr des Dankes nicht gedenkt, welchen ihr den Toten und ihren Hinterbliebenen, den Verwundeten und uns schuldet?
Meine Herren! Das sei ferne von uns. Wetteteifern wir alle, daß dieser Dank, den wir so warm empfinden, seinen Ausdruck findet, nicht in rauschenden Reden, sondern in Werken und Taten. Unsere heutige Tagesordnung steht unter dem Zeichen dieses Dankes. Sie werden manche Punkte in ihr finden, welche aus ihm hervorgegangen sind. Ich brauche es kaum hervorzuheben, daß Sie Ihre Zustimmung zu diesen Punkten gern und schnell erteilen werden.
Mit diesem Willkommensgruß und in diesem Sinne eröffne ich die heutige Sitzung.
Als sichtbares Zeichen des Dankes und der Freude für die heimkehrenden Truppen sollen an verschiedenen Stellen in der Stadt Ehrenbogen errichtet werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind auf 800 Mark berechnet und werden bewilligt.
Eine der wichtigsten Aufgaben wird es sein, den zurückkehrenden Kriegern Arbeitsgelegenheit und damit Verdienstmöglichkeit zu bieten. Wie aus der Vorlage des Magistrats hervorgeht, beabsichtigt die Stadt zu diesem Zweck Notstandsarbeiten, in erster Linie auf dem Gebiete des Tiefbaues und der Gasversorgung ausführen zu lassen. Der dafür beantragte Kredit von 100.000 Mark wird ohne Debatte bewilligt. Herr Assessor van Bürck teilt der Beratung mit, daß die Zechenverwaltungen dahin übereingekommen sind, grundsätzlich nicht nur die früher dort beschäftigten Arbeiter wieder aufzunehmen, sondern auch anderen Kräften Arbeitsgelegenheit zu bieten.
Mit diesem Gegenstand in enger Verbindung steht die weitere Vorlage des Magistrats auf Schaffung eines städtischen Arbeitsnachweises. Neben der Sicherstellung der Ernährung ist die Beschaffung von Arbeit die Pflicht des Augenblicks. Soll dieser Pflicht genügt werden, so ist die Schaffung eines Arbeitsnachweises auf paritätischer Grundlage, der allen Anforderungen der Zeit entspricht, unabweisbar. Der bisher mit der Herberge zur Heimat verbundene Arbeitsnachweis entspricht dem Bedürfnis nicht. Versammlung erklärt sich mit der Schaffung des Arbeitsnachweises einverstanden und bewilligt grundsätzlich schon heute die dadurch entstehenden Kosten. Wie durch die Zeitung wiederholt bekanntgemacht, ist der Arbeitsnachweis inzwischen im neuen Rathause Zimmer Nr. 2 eröffnet worden. Der weitere Ausbau dieser Organisation soll alsbald erfolgen. Zur Ausarbeitung des Statuts für den Arbeitsnachweis wählt Kollegium die Herren Eylardi, Breitenbach, Peters und Menzel.
Infolge der Neuordnung der politischen Verhältnisse ist bekanntlich auch für die Stadt Unna ein Arbeiter- und Soldaten-Rat gebildet worden. Die Bewachung der Stadt geschieht z. Zt. Durch eine aus 80 Mann bestehende Sicherheitskompagnie des hiesigen Ersatzbataillons. Von ihnen ist stets die eine Hälfte von 40 Mann auf Wache, während die andere Hälfte dienstfrei ist. Bei den wenigen zur Verfügung stehenden Polizeikräften und der augenblicklichen Unsicherheit der Lage und dem zu erwartenden Zustrom von Truppen in unsere Stadt sind die vorerwähnten Einrichtungen nur zu begrüßen. Versammlung beschließt, die durch die Einrichtung des A.- und S.-Rates entstehenden Kosten, insbesondere auch die, welche durch die Neuregelung des Sicherheitsdienstes entstehen, auf die Stadtkasse zu übernehmen.
Um einer augenblicklichen Not abzuhelfen, hat die Stadt Unna in den letzten Tagen Kriegsnotgeld in Scheinen zu 10, 20 und 50 Mark ausgegeben. Diese Scheine haben nur eine kurze Umlauffrist. Sie sind bis zum 15. Dezember d. J. einzulösen. Wenngleich der Geldmarkt nach dieser Richting hin sich in den letzten Tagen auch gebessert hat, hält Kollegium es in Uebereinstimmung mit dem Magistrat doch für erforderlich, daß umgehend weiteres Kriegsgeld zu denselben Werten in einer Summe von 300.000 Mk. hergestellt wird. Die entstehenden Druckkosten werden bewilligt. Herr Bürgermeister Dr. Wiesner weißt darauf hin, dass die früher bereits beschlossene Ausgabe von 25- und 50 Pfennig-Scheinen ebenfalls in einigen Tagen erfolgen würde.
In einer weiteren Vorlage weist der Magistrat darauf hin, daß die Wohnungsnot an Mittel- und Kleinwohnungen jetzt bereits in Unna recht fühlbar sei, und sich nach Entlassung der Krieger noch bedeutend steigern würde, sodaß mit dem Bau neuer Wohnungen möglichst bald begonnen werden muß. Dem Bau steht jedoch die Tatsache im Wege, daß die Herstellungskosten zur Zeit außerordentlich hoch sind und im Laufe der Monate sinken werden. Es würde also derjenige, der jetzt baut, einen nicht unwesentlichen Verlust erleiden. Das Reich hat sich nun bereit erklärt, von dem Unterschiede zwischen dem jetzigen und dem späteren Herstellungspreis die Hälfte zu übernehmen. Ebenso will der preußische Staat ein Viertel tragen. Das letzte Viertel sollen die Gemeinden auf sich nehmen. In gleicher Weise wollen Reich und Staat Baukostenzuschüsse zur Errichtung von Behelfsbauten und Notwohnungen leisten. Um die Möglichkeit der baldigen Errichtung von Neubauten und evtl. auch von Notwohnungen auch in der Stadt Unna zu schaffen, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung in Uebereinstimmung mit dem Magistrat, zur Gewährung von Baukostenzuschüssen 50.000 Mark aus der Stadtkasse zur Verfügung zu stellen.
Das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung hat unterm 13. November 1918 eine Verordnung über Erwerbslosenfürsorge erlassen. Eine solche Fürsorge soll auch für die Stadt Unna eingerichtet werden. Bei der Erwerbslosen-Fürsorge handelt es sich zunächst um Folgendes: a) Die Unterstützung wird den Erwerbslosen in Geld gewährt. b) Als Erwerbslosen-Unterstützung wird bei völliger Arbeitslosigkeit für jeden arbeitslosen Wochentag der Ortslohn gezahlt. Für Familienangehörige, zu deren Unterhalt der Unterstützte gesetzlich verpflichtet ist, und die keine selbständige Unterstützung beziehen, wird ein Zuschlag von 20 Prozent für den Arbeitstag gewährt, welcher nur bei Unterstützung des Haushaltungsvorstandes und an diesen zu zahlen ist, jedoch einschließlich des Grundbetrages nur bis zur doppelten Höhe des Ortslohnes für männliche Personen über 21 Jahre. c) Abgesehen von Kriegsteilnehmern wird die Unterstützung erst gezahlt, wenn die Erwerbslosigkeit eine Woche bestanden hat.
Kollegium erklärt sich mit der Einrichtung der Erwerbslosenfürsorge in der vorgeschilderten Weise einverstanden. Die endgültige Regelung dieser Angelegenheit kann erst nach Eingang der Ausführungsvorschriften erfolgen.
Weiter beschäftigte sich die Versammlung mit der Vorlage des Magistrats betreffend: a) die Schaffung einer Beratungsstelle für heimkehrende Krieger und für andere infolge des Krieges in Not geratene Einwohner der Stadt Unna b) mit der Einrichtung einer städtischen Darlehnskasse. Der Zweck der neu zu schaffenden Beratungsstelle ist bereits vor einigen Tagen in dieser Zeitung näher dargelegt worden. Dasselbe gilt von der Einrichtung einer Darlehenskasse. Beide Einrichtungen sind aus der Not der Zeit geboren und versprechen eine segensreiche Wirkung für die Bürger unserer Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung erklärt darum einstimmig ihr Einverständnis zur Schaffung dieser Einrichtungen. In die Deputation für die Darlehnskasse werden gewählt die Herren Großebüter, Klemp, Nowak, Scheibe, Klose und Bauunternehmer August Drüke.
Die Stadt beabsichtigt, die durchmarschierenden Truppen, die hier übernachten, in erster Linie in Sälen und Schulen unterzubringen, erst in letzter Linie sollen Bürgerquartiere in Anspruch genommen werden. Aus Billigkeitsrücksichten soll den Saalbesitzern dann eine kleine Entschädigung gewährt werden, wenn lediglich kleine Truppenteile hier untergebracht werden, denn in diesem Falle bedeutet deren Unterbringung bei den Saalbesitzern eine Entlastung der Bürgerschaft und eine Mehrbelastung der Saalbesitzer. Mit der Regelung der Angelegenheit in diesem Sinne erklärt Kollegium sich einverstanden. Die entstehenden Kosten werden aus der Stadtkasse bewilligt.
Herr Bürgermeister Dr. Wiesner erwähnte hierbei, daß die Stadt Unna voraussichtlich mit größeren Einquartierungen nicht zu rechnen haben werde, nachdem hier das Generalkommando 55 in Quartier gekommen ist.
Das Fahren der Leichen besorgt seit mehreren Jahren der Fuhrunternehmer Wulff hierselbst. Die Gebühren stehen nicht mehr im Einklang zu den Unkosten, die dem Fuhrunternehmer bei der gegenwärtigen Teuerung entstehen. Der Magistrat schlägt vor, die Gebühren, die der Fuhrunternehmer zu empfangen hat, in der Weise neu zu regeln, daß um jeden der beiden Friedhöfe vier Zonen festgelegt werden. In der ersten Zone soll in Zukunft die Gebühr 2 Mark, in der zweiten 10 Mk., in der dritten 12 Mk. und in der vierten 15 Mark betragen. Von den Angehörigen der zu beerdigenden Verstorbenen sollen dagegen folgende Gebühren erhoben werden:
bei einem Einkommen bis zu 420 Mark nichts,
bei einem Einkommen
von über 420–900 Mk. 3 Mk.,
von über 900–2100 Mk. 6 Mk.,
von über 2100–3600 Mk. 9 Mk.,
von über 3600–5500 Mk. 13 Mk.,
von über 5500–8500 Mk. 18 Mk.,
von über 8500–12500 Mk. 23 Mk.,
von über 12500 Mark 35 Mk.
Die Stadtverordnetenversammlung erklärte sich mit der Festsetzung der Gebühren in der angegebenen Weise einverstanden.
Der Förderung des Kleinwohnungswesens dient der Antrag des Magistrats, der es mit der Gewährung von Vergünstigungen beim Bau solcher Wohnungen zu tun hat. In Uebereinstimmung mit dem Magistrat erklärt Kollegium sich damit einverstanden, daß in Zukunft anläßlich der Veräußerung eines unbebauten Grundstücks die zur Erhebung gelangte Umsatzsteuer zurückgezahlt wird, wenn der Käufer nachweist, daß innerhalb zwei Jahren nach der Auflassung auf dem Grundstücke ein Haus bezugsfertig hergestellt ist, das ausschließlich Kleinwohnungen enthält; daß ferner die anläßlich der ersten Veräußerung solcher Kleinwohnungshäuser die zur Erhebung gelangende Umsatzsteuer erlassen wird. Diese Grundsätze sollen Gültigkeit haben bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Ablauf des Jahres, in dem der Friede geschlossen ist.
Den letzten Punkt der Tagesordnung bildete die Bewilligung eines Betrages von 1100 Mark für Beschaffung einer neuen Kühlschlange in der Eismaschine des Schlachthofes. Seit Ausbruch des Krieges muß die Eismaschine unausgesetzt arbeiten. Eine gründliche Instandsetzung war darum unausbleiblich. Im städtischen Schlachthofe werden mancherlei Lebensmittel untergebracht, für deren Erhaltung der ungestörte Betrieb der Kühlmaschine Vorbedingung ist. Die angeforderten Kosten werden bewilligt.
Zum Schluß der Sitzung teilte Herr Bürgermeister Dr. Wiesner noch mit, daß infolge der veränderten politischen Verhältnisse die Abhaltung der Stadtverordnetenwahlen vorläufig unterbleiben müsse. Die Mandate der zeitigen Stadtverordneten behalten bis zur Neuregelung Gültigkeit.
Erwähnt sei, daß auch die Mitglieder des hiesigen Arbeiter- und Soldatenrates durch ihre Teilnahme an der Sitzung ihr Interesse für die Beratungen der Stadtverordnetenversammlung bekundeten.
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Leonard Dorn (5. September 2023). 27.11.1918: Unnaer Stadtverordnete beschließen u.a. Kriegsgeldanschaffung und Maßnahmenpaket für Kriegsheimkehrer. Hellweg-Armageddon. Abgerufen am 9. Mai 2026 von https://unna1914.hypotheses.org/7674
