Unna, 5. Juli. Zwei junge Leute von hier hatten sich, anscheinend aus Wichtigtuerei, unberechtigterweise mit dem Bande des Eisernen Kreuzes geschmückt. Wegen dieser Angelegenheit, welche zur Anzeige gelangte, waren die beiden Personen mit einem amtsrichterlichen Strafbefehl von je drei Tagen Gefängnis bedacht worden. Die hiergegen beantragte gerichtliche Entscheidung hatte insoweit Erfolg, daß das hiesige Schöffengericht die Strafe auf je einen Tag Gefängnis herabsetzte.
Hellweger Anzeiger Nr. 155, Unna, Mittwoch, 5. Juli 1916, S. 3.
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Leonard Dorn (27. Juni 2025). 05.07.1916: Strafverfahren gegen zwei Jugendliche wegen unberechtigtem Tragen des Eisernen Kreuzes. Hellweg-Armageddon. Abgerufen am 21. Mai 2026 von https://unna1914.hypotheses.org/4097
