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10.07.1916: Verbot der Fahrradnutzung zu Vergnügungszwecken wird vielfach missachtet

Unna, 10. Juli. Behufs Schonung unserer Vorräte an Gummi ist bekanntlich ein Verbot der Benutzung von Fahrrädern zu Vergnügungszwecken erlassen worden. Trotzdem kann man allsonntäglich ganze Scharen von Radfahrern, besonders weibliche Personen, beobachten, welche entweder zu Ausflügen wegfahren oder von solchen zurückkehren.

Hellweger Anzeiger Nr. 159, Unna, Montag, 10. Juli 1916, S. 3.

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Leonard Dorn (24. Juni 2025). 10.07.1916: Verbot der Fahrradnutzung zu Vergnügungszwecken wird vielfach missachtet. Hellweg-Armageddon. Abgerufen am 9. Mai 2026 von https://unna1914.hypotheses.org/4060


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