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14.08.1916: Fahrradnutzung nur noch mit Erlaubnisschein gestattet

Unna, 14. Aug. Vorgestern, als dem 12. August, ist bekanntlich die Verfügung betreffend die Beschlagnahme der Decken und Schläuche von Fahrrädern in Kraft getreten. Demnach dürfen jetzt Fahrräder nur noch von solchen Personen benutzt werden, welche sich im Besitz eines von der Militärbehörde oder einer von dieser mt der Ausstellung beauftragten Behörde ausgestellten Erlaubnisscheins befinden. Wer einen derartigen Erlaubnisschein, der bei jeder Benutzung eines Fahrrads mitgeführt werden muß, noch nicht besitzt, sein Fahrrad aber dringend in seinem Berufe oder zur Fahrt nach der Arbeitsstelle benötigt, möge also schleunigst die Ausstellung eines solchen Erlaubnisscheins beantragen, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Hellweger Anzeiger Nr. 180, Unna, Montag, 14. August 1916, S. 3.

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Leonard Dorn (17. Juni 2025). 14.08.1916: Fahrradnutzung nur noch mit Erlaubnisschein gestattet. Hellweg-Armageddon. Abgerufen am 9. Mai 2026 von https://unna1914.hypotheses.org/4003


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