Unna, 16. Dez. Mit dem gestrigen Tage ist die vom Bundesrat zum Zweck der Lichtersparnis ergangene Verordnung in Kraft getreten, wonach alle unnötige Beleuchtung der Schaufenster und Verkaufsräume zu unterbleiben, vom 1. Januar 1917 ab die Ladengeschäfte von 7 Uhr abends und die Gast- und Schankwirtschaften, sowie die sonstigen Vergnügungsstätten vom gestrigen Tage ab um 10 Uhr abends geschlossen werden müssen. […]
Hellweger Anzeiger Nr. 295, Unna, Samstag, 16. Dezember 1916, S. 2.
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Leonard Dorn (19. Oktober 2024). 16.12.1916: Einschränkung der Beleuchtung. Hellweg-Armageddon. Abgerufen am 21. Mai 2026 von https://unna1914.hypotheses.org/3596
