Unna, 3. Febr. Im Anzeigenteil der gestrigen Zeitung wird eine Bekanntmachung des kommandierenden Generals veröffentlicht, wonach sich alle in staatlichen und privaten Kriegslieferungsbetrieben beschäftigten männlichen und weiblichen Personen, soweit sie nicht in den letzten vier Jahren mit Erfolg geimpft sind, einer Schutzpocken-Impfung zu unterziehen haben. Die entsprechenden Anordnungen werden demnächst von den örtlichen Polizeibehörden erlassen werden.
Hellweger Anzeiger Nr. 29, Unna, Samstag, 3. Februar 1917, S. 2.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Leonard Dorn (13. Mai 2024). 03.02.1917: Ankündigung von verpflichtender Pockenimpfung in Kriegswirtschaft. Hellweg-Armageddon. Abgerufen am 10. Juli 2025 von https://unna1914.hypotheses.org/2765