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06.12.1917: Lücken bei Umsetzung von Polizeiverordnung zur Verdunkelung

Lokales. Unna, den 6. Dezember 1917. Vorschriften bei Luftangriffen. Die Vorschriften der Polizeiverordnung über Beleuchtungseinschränkungen gegen Fliegerangriffe werden immer noch nicht genügend beachtet. Man sieht z.B. vielfach Schaufenster, die zwar derart beleuchtet sind, daß die Lichtquelle von außen nicht gesehen wird, bei denen aber das Fenster so stark erhellt ist, daß man den Lichtpunkt zwar nicht sehen kann, wenn man aber senkrecht davor steht, aber wohl aus schräger Richtung. Beides ist wieder die Vorschrift. Viele Wohnungsinhaber glauben die Vorschrift zu erfüllen, wenn sie die Vorhänge zuziehen, übersehen aber, daß ein Spalt offen geblieben ist, durch den das Licht immer noch herausfallen kann. Es ist durchaus notwendig alle Ritzen zu verdecken und zwar mit Hilfe von Nadeln und dergl. Durchaus ungenügend ist es, wenn hellfarbige Schirme, insbesondere solche in rot und grün zur Abblendung von Lampen verwendet werden, da diese Farben zu sehr leuchten. Lediglich dunkelblaue, violette, dunkelbraune und schwarze Schirme sind brauchbar. Ferner darf die Schwierigkeit der Materialbeschaffung nicht dazu führen, die Verdunkelung zu unterlassen. Können Vorhänge nicht beschafft werden, so müssen andere Dinge vor die Fenster gehängt werden: z.B. dunkele Tischdecken, Bettdecken, Kleidungsstücke usw., oder die Fenster müssen wenigstens teilweise, etwa Oberlichter und Ränder, mit dunkler Farbe gestrichen werden. Statt Läden können auch Holztafeln, Bilder, Tischplatten verwendet werden. Auf Schönheit kommt es nicht an, sondern nur auf die Tatsache der Verdunkelung. Im äußersten Falle muß eine Innenbeleuchtung ganz unterbleiben. – Wenn auch mit einem Fliegerangriff auf die Stadt Unna schwerlich zu rechnen ist, so ist die Beachtung der erlassenen Vorschriften auch hier dringend erforderlich, um feindlichen Fliegern durch den Lichtschein der Stadt nicht schon von weit her ein Richtungszeichen zu geben.

Hellweger Anzeiger Nr. 286, Unna, Donnerstag, 6. Dezember 1917, S. 3.

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Leonard Dorn (23. November 2023). 06.12.1917: Lücken bei Umsetzung von Polizeiverordnung zur Verdunkelung. Hellweg-Armageddon. Abgerufen am 16. Mai 2026 von https://unna1914.hypotheses.org/1537


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